Wenn Ihnen Straftaten vorgeworfen werden, wenden Sie sich an einen Anwalt, der auf das Strafrecht spezialisiert ist. Ich vertrete Sie in jeder Lage des Verfahrens, das heißt von der Vernehmung als Zeuge oder Beschuldigter über den Strafbefehl bis zur Berufung oder Revision. Scheinbar aussichtlose Fälle rekonstruiere ich gründlich und schlage Ihnen eine Lösung vor.
Nach meiner Ausbildung habe ich in einer Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht an umfangreichen Steuerstrafverfahren gearbeitet. Teilweise steckt die Staatsanwaltschaft jahrelange Vorbereitung in die Anklageschrift. Dabei habe ich den Vorteil kennengelernt, den ein Anwalt trotzdem gegenüber der Anklage hat: Ein Strafverteidiger kann den Prozess viel individueller vorbereiten als die Justiz. Die individuelle Vorbereitung auf Ihren Fall ist unser Weg zum besten Ergebnis.
In Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Matthias Janko und Rechtsanwalt Milan Martín.
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